Gremien

Was sind die Gremien?

Die gewählten Gremien, der Pfarrgemeinderat und der Kirchenvorstand unterstützen den Pfarrer und das Pastoralteam bei der Gemeindearbeit.

 

Der Kirchenvorstand (KV) ist die rechtliche Vertretung der einzelnen Pfarrei. Er besteht aus dem Pfarrer und gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern. Seine Aufgabe ist die Verwaltung des Kirchenvermögens und die Instandhaltung der Gebäude in der Pfarrei. Die Kirchengemeindeverbandsvertretung (KGV) ist die rechtliche Vertretung des Seelsorgebereiches. Ihm obliegen die Finanz- und Personalverwaltung des SB. Ihm gehören an der Pfarrer, alle Pfarrvikare sowie je zwei Vertreter aus den Kirchenvorständen jeder Pfarrei.

 

Der Pfarrgemeinderat (PGR) besteht aus den hautpamtlichen pastoralen Mitarbeitern und gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern. Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, den Pfarrer in allen Fragen der Seelsorge auf SB-Ebene zu beraten. Neben dem Pfarrgemeinderat gibt es in einigen Pfarreien noch einen Ortsausschuss (OA), der sich um das Gemeindeleben in der einzelnen Pfarrei kümmert.